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Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung? Wieso reichen nicht einfach meine Angehörigen? 

Was ist eine Patientenverfügung? Wieso reichen nicht einfach meine Angehörigen?

In einer Patientenverfügung legt man fest welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe erwünscht sind wenn man das nicht mehr selbst kommuniziert kann. Natürlich macht es nur Sinn wenn man das bis dahin schon vorbereitet hat.


Unsere Angehörigen sind leider nur dann berechtigt diese Entscheidungen zu treffen wenn sie eine rechtsgeschäftliche Vollmacht haben oder aber gerichtlich bestellter Betreuer sind. Und das ist im Ernstfall schwierig eben so zu bewerkstelligen. 

Was schreibt man rein?

Ihr könnt zu jeder gesundheitlichen Lage darin Stellung nahmen. Wichtig ist nur seinen Willen darin für eine Behandlung klar erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Denn dann ist euer Wille bindend.


Ihr könnt eure Verfügung auch ständig ändern und neu über denken, schließlich ist ein Leben viel schichtig und Meinungen und Einstellungen können sich ändern. 

Wie geht man an so etwas ran?

Ihr bekommt an unterschiedlichen Stellen Hilfe zu diesen doch recht großem Thema.


Ich habe mit der Broschüre vom Bundesministerium der Jusitz und für Verbraucherschutz angefangen und mir für Ende Januar in meiner Volkshochschule einen Vortrag heraus gesucht. 


Euer Hausarzt ist eine weitere Anlaufstelle, gerade wenn es um Fragen zu bestimmten Bereichen geht. Ihr findet allerdings auch Unterstützung bei fachkundigen Organisationen (Malteser, Diakonie, eure Krankenkasse, etc)

Reicht meine Patientenverfügung?

Wie heißt es so schön. Ein klares Jaien ist die Antwort. Wenn ihr eine Patientenverfügung erstellt macht es Sinn gleich das komplette Packet zu machen mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, Organspende und dann wäre da theoretisch noch den Kram den man zum Vererben hinterlassen könnte.


Auch zum Betreuungsrecht findet ihr beim Justizministerium eine kostenlose Broschüre. Dort findet ihr auch Muster für eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung.


Dort findet ihr auch weitere Broschüren z. B. zum Thema erben und vererben.


Tatsächlich gibt es auch in der leicht verständlichen Ratgeberserie Dummies Taschenbücher zu dem Thema. Woran man merkt dass es in unserer Zeit doch immer wichtiger wird darüber nachzudenken. 

Broschüre vom BMJV

Die Broschüre ist in vier Teile gegliedert.

Dem Teil in dem erklärt wird wieso es sinnvoll ist eine Patientenverfügung zu machen, was dazu gehört und welchen Zweck dieses Dokument eigentlich haben soll. Hier findet ihr rechtliches, wie die Form der Verfügung, wie die Ärzte daran kommen aber auch wer euch noch hilft. 


Im zweiten Teil findet ihr ganz praktisch Beispiele zum formulieren, Situationen an die man vielleicht nicht auf Anhieb im Blick hatte in diesem Zusammenhang und weitere Formulierungshilfen.


Teil drei der 44 Seiten dicken Broschüre befasst sich mit Beispielen und zuletzt findet ihr noch Fußnoten und das Impressum (ist schließlich ein offizieller Schrieb eines Ministeriums) 

Vortrag VHS - von einer Rechtsanwältin

Der Vortrag war auf jeden Fall eine gute Ergänzung zur Broschüre. Zusammenhänge kamen besser raus und für die kleinen Beträge, die die Volkshochschulen dafür verlangen, eine sehr empfehlenswerte Sache.

 

Leider waren dort sehr wenig junge Menschen, obwohl gerade die es auch betreffen kann. Tatsächlich sind laut Statistik die meisten Betroffenen zwischen 45 und 65 Jahre alt. Der Rest teilt sich zu gleichen Teilen bei den Jüngeren und Älteren auf.

Der Vortrag hat mich ein paar Dinge erkennen lassen. Die ich euch auch mit auf dem Weg geben möchte:

 

  1.  Jede Art der Vorsorge ist besser als keine
  2. hundertprozentig sicher ist es nur wenn ein Profi es macht (Notar je nach Einkommen, Sozialisationen kostenfrei Rechtsanwälte je nach Region)
  3.  Eine Patientenverfügung alleine ist es leider auch nicht
  4. Ich muss dringend etwas tun.

Ich hab mich selbst noch nicht entschieden ob ich jetzt doch zum Profi gehe. Zumindest wäre es dann ein mehr als Doppeltes Netz und öffentlich hinterlegt (bei der Bundesnotarkammer) das ist wichtig für alle Krankenhäuser. Ändern und anpassen kann man es trotzdem immer noch. Vielleicht nehme ich es auch erst einmal selbst in die Hand, mach ein paar Notizen und mich dann auf zum Rechtsanwalt meines Vertrauens.

eure Jule

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